Forschungszulage: Steuerliche ForschungsförderungDie Forschungszulage bietet Unternehmen in Deutschland die Möglichkeit, Aufwendungen für F&E-Projekte zurückzuerhalten – auch für solche mit geringerer Innovationshöhe als für andere Fördertöpfe notwendig. Dies stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Unternehmen. Besonders vorteilhaft: Unternehmen können die Zulage rückwirkend für bereits abgeschlossene & abgebrochene Projekte beantragen und gleichzeitig finanzielle Planungssicherheit für laufende und zukünftige Innovationsprojekte gewinnen.

Interessiert? Erfahren Sie mehr über die Forschungszulage und wie Sie Ihr Unternehmen voranbringen können!
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Forschungszulage
Wer?Unternehmen aller Größen mit Sitz in Deutschland
Wie?Zuschuss bis zu € 3,5 Mio. pro Jahr bei bis zu 35% Förderquote
Was?Personal- und Auftragskosten in Forschung und experimenteller Entwicklung
Wann?Rückwirkend ab 2020, für aktuelle und zukünftige Projekte bis 2026
Die 3 wichtigsten Vorteile der Forschungszulage für Ihr Unternehmen
Einfache BeantragungDie Forschungszulage ist das F&E-Fördermittel mit dem besten Aufwand-Nutzen-Verhältnis. Wir übernehmen den Großteil der Arbeit und benötigen nur etwa 4-6 Stunden Ihrer Zeit bis zur Bewilligung. Den Rest erledigen wir für Sie!
VielfältigkeitEs gibt keine thematischen Einschränkungen: Jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen ist anspruchsberechtigt, sofern es die F&E-Kriterien der Forschungszulage erfüllt. Besonders prädestiniert sind innovative Tech-Firmen, Maschinenbauer, Chemieunternehmen sowie Unternehmen aus dem Life-Science-Sektor.
RechtssicherheitWird ein Antrag auf die Forschungszulage bewilligt, besteht nach dem FZulG ein Rechtsanspruch auf die Förderung. Dadurch erhalten Unternehmen Planungssicherheit auch für künftige Vorhaben.
Forschungszulage – Anreize für Innovation und Wachstum

Die Forschungszulage soll Deutschland als Forschungs- und Entwicklungsstandort pragmatisch und nachhaltig stärken. Unternehmen können damit rückwirkend ab dem 01.01.2020 (Verjährung zum 31.12.2024) sowie für laufende und zukünftige Projekte bis 2026 Fördermittel erhalten. Bis zu 25 % der internen F&E-Personalkosten (ab 2024 für KMU 35 %) und 15 % der externen Auftragnehmerkosten (ab 2024 17,5 %) sind erstattungsfähig, mit einem jährlichen Fördermaximum von 2,5 bzw. für KMU bis 250 Mitarbeiter 3,5 Millionen Euro. Dies schafft Anreize für Investitionen in Forschung und Entwicklung, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und fördert wissenschaftliche sowie technische Innovationen.

So erfüllen Sie die Kriterien für die Forschungszulage
Gabriel KienbergerGründer und Prokurist | +49 40 25493776 Jetzt beraten lassen
Neuartigkeit
Sie gewinnen mit Ihrem Projekt neue Kenntnisse oder Fähigkeiten, die Ihr Unternehmen voranbringen
Ihre Innovation geht über den aktuellen Stand der Technik in Ihrem Markt hinaus
Technische Risiken
Ihr Projekt kann durch Unwägbarkeiten oder Unsicherheiten gefährdet werden, was theoretisch zum Scheitern führen kann
Wirtschaftliche Risiken sind in diesem Zusammenhang nicht relevant
Planmäßigkeit
Ihr Projekt umfasst klar definierte Aufgaben und Ziele
Es liegt ein detaillierter Arbeitsplan vor, einschließlich Ressourcenplanung und festgelegten Meilensteinen

Einige unserer Partner

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Die 5 Schritte zum Einwerben der Forschungszulage
1
AntragserstellungNach einem gemeinsamen Workshop schreiben wir den Antrag für Sie und finalisieren diesen gemeinsam.
2
Prüfung durch den BSFZ3 Monate hat der BSFZ Zeit den Antrag zu prüfen, bis er in der Regel die Bewilligung erteilt, womit ein Rechtsanspruch entsteht.
3
FinanzamtsdokumentationDie bisher angefallenen Stunden und Kosten werden rechtssicher von uns für das Finanzamt aufbereitet.
4
Festsetzung durch das FinanzamtDas Finanzamt fixiert die genaue Förderhöhe auf Basis der angefallenen Kosten in einem Festsetzungsbescheid.
5
Verrechnung über SteuererklärungDie Festsetzungsbescheide werden über die Steuererklärung eingereicht und verrechnet (oder ausgezahlt bei unzureichender Steuerlast).
1
AntragserstellungNach einem gemeinsamen Workshop schreiben wir den Antrag für Sie und finalisieren diesen gemeinsam.
2
Prüfung durch den BSFZ3 Monate hat der BSFZ Zeit den Antrag zu prüfen, bis er in der Regel die Bewilligung erteilt, womit ein Rechtsanspruch entsteht.
3
FinanzamtsdokumentationDie bisher angefallenen Stunden und Kosten werden rechtssicher von uns für das Finanzamt aufbereitet.
4
Festsetzung durch das FinanzamtDas Finanzamt fixiert die genaue Förderhöhe auf Basis der angefallenen Kosten in einem Festsetzungsbescheid.
5
Verrechnung über SteuererklärungDie Festsetzungsbescheide werden über die Steuererklärung eingereicht und verrechnet (oder ausgezahlt bei unzureichender Steuerlast).
Unser ZielUnser Ziel ist es, Ihre Erfolgschancen auf die Forschungszulage zu maximieren und Ihren Aufwand zu minimieren. Unsere Experten haben schon hunderte Anträge erfolgreich begleitet und bringen umfangreiche Erfahrungen bei jedem Teilschritt der Beantragung mit.Wir kümmern uns um die gesamte Antragserstellung, einschließlich des Arbeitsplans, der detaillierten Aufschlüsselung der Projektkosten und dem Finanzamtsprozess. Mit unserem erfolgsbasierten Ansatz verfolgen wir die gleichen Ziele bis zur letzten Auszahlung und darüber hinaus.

Wir beraten Sie gerne

Um Sie bestmöglich beraten zu können, benötigen wir ein paar Informationen von Ihnen. Bitte füllen Sie die mit einem * gekennzeichneten Felder unbedingt aus.

Geben Sie uns gerne weitere Informationen zu Ihrem Unternehmen:

  • Industriebereich (Biotechnologie, Automobilindustrie, Medizintechnik, etc.)
  • Die Höhe der Forschungaufwendungen Ihres Unternehmens, oder der geplanten Forschungsausgaben
  • Für welches Fördermittel interessieren Sie sich?

Diese Daten helfen uns bei der Vorbereitung auf unser Erstgespräch. Nennen Sie uns auch gerne Ihren Wunschtermin.

Die von Ihnen mitgeteilten Daten werden bis zur vollständigen Bearbeitung Ihrer Anfrage per Telefon oder E-Mail gemäß der Datenschutzerklärung gespeichert.

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Einer unserer Mitarbeiter wird sich schnellstmöglich bei Ihnen melden.